Auskünfte aus dem Melderegister können im Meldeamt des Magistrates Klagenfurt, Kumpfgasse 20, 1. Stock, eingeholt werden.
Hiefür ist der Nachweis der Identität notwendig.
Telefonisch dürfen keine Meldeauskünfte erteilt werden.
Meldeauskünfte sind kostenpflichtig: mündlich gestellte Anträge pro Auskunft aus dem Zentralen Melderegister 3 Euro bzw. aus dem Lokalen Melderegister (LMR) 2,10 Euro.
Für Meldebestätigungen muss noch die Bundesgebühr von 13 Euro eingehoben werden. Diese entfällt, wenn es sich um eine sogenannte gebührenfreie Mitteilung handelt („Zur Vorlage bei ...“).
Bei schriftlichen Eingaben fällt zusätzlich eine Bundesgebühr von EUR 13,- pro gewünschter Personenauskunft bzw. Meldebestätigung an.