Bauen am

Techelsberg am Wörther See

Das Bauamt der Gemeinde Techelsberg am Wörther See ist bemüht, Ihr Bauanliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und einer Erledigung zuzuführen.

Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, ist im Land Kärnten eine Baubewilligung erforderlich.

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Gemäß dem Grundsteuerbefreiungsgesetz 1974 wird für bauliche Anlagen, mit denen neuer Wohnraum geschaffen wird und deren Bauführung nach dem Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes gefördert wurde, eine Befreiung von der Grundsteuer eingeräumt.

Gemeinde Techelsberg am Wörther See
St. Martin 4
9212 Techelsberg am Wörther See
Tel. +43 (0)4272-6211
Fax +43 (0)4272-6211-20
techelsberg@ktn.gde.at

Öffnungszeiten:
Mo. - Mi. 7:30 - 12:00 Uhr und
   13:00 - 16:00 Uhr
Do. 7:30 - 12:00 Uhr und
   13:00 -18:00 Uhr
Fr. 7:30 - 12:00 Uhr

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