• das vollendete dritte Lebensjahr,
  • die körperliche und geistige Eignung des Kindes,
  • die Anmeldung durch den Erziehungsberechtigten,
  • die Vorstellung des Kindes bei der Anmeldung, sowie
  • die schriftliche Verpflichtung des Erziehungsberechtigten die Kindergartenordnung einzuhalten.